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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2002 beschlossen 

Das Bundeskabinett hat die Änderung der Lohnsteuer Richtlinien 
für das Jahr 2002 beschlossen. Folgende Neuerungen sind für Sie dabei
von erheblichem Vorteil:

1. Die Abrechnung von beruflich veranlassten Internet-, Telefon- und Handy-
nutzungskosten wurde erheblich vereinfacht. Diese Kosten können Sie künftig 
inklusive der anteiligen Grundanschlussgebühren Ihren Mitarbeitern nach 
einem vereinfachten Verfahren steuerfrei ersetzen.

      Voraussetzung: Ihr Mitarbeiter muss lediglich über einen repräsentativen 
      Zeitraum von drei Monaten einmalig den Anteil der beruflich veranlassten 
      Aufwendungen im Einzelnen nachweisen. 
      Dann können Sie diesen beruflichen Anteil künftig immer zu Grunde legen.







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