Das Bundeskabinett hat die Änderung der Lohnsteuer Richtlinien
für das Jahr 2002 beschlossen. Folgende Neuerungen sind für Sie dabei
von erheblichem Vorteil:
1. Die Abrechnung von beruflich veranlassten Internet-, Telefon- und Handy-
nutzungskosten wurde erheblich vereinfacht. Diese Kosten können Sie künftig
inklusive der anteiligen Grundanschlussgebühren Ihren Mitarbeitern nach
einem vereinfachten Verfahren steuerfrei ersetzen.
Voraussetzung: Ihr Mitarbeiter muss lediglich über einen repräsentativen
Zeitraum von drei Monaten einmalig den Anteil der beruflich veranlassten
Aufwendungen im Einzelnen nachweisen.
Dann können Sie diesen beruflichen Anteil künftig immer zu Grunde legen.
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